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Presse, Freiheit & Sicherheit - 30.11.04
Leserbrief an "Die ZEIT" zum Thema Folterverbot
Von: Sebastian Müller
Leserbrief zu Michael Naumann, Gnade vor Recht, Zeit Nr. 49
Sehr geehrte Damen und Herren,
es erstaunt uns doch sehr, dass Herr Naumann auf der ersten Seite der Zeit so unverhohlen dafür eintritt, ein sicher geglaubtes Prinzip durch die verfassungsrechtliche Hintertür des Gnadenerlasses untergraben zu dürfen. Abgesehen davon, dass Herr Naumann sich offensichtlich von den juristischen Irrungen des Staatsrechtlers Herdegen hat leiten lassen, hätte ein einfacher Blick ins Grundgesetz genügt, um sich nicht zu solchen Gedanken hinreißen zu lassen.
Die Argumentation, die Menschenwürde sei in Beziehung zum Recht auf Leben einer Person zu stellen und unterliege einer Abwägung, entbehrt jeglicher Grundlage. Die Menschenwürde ist unantastbar, das Folterverbot gilt absolut. Art 2 Abs. 2 GG, der das Recht auf Leben postuliert, stellt hingegen klar, dass in dieses Recht „auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden“ darf. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist somit die Aussage, dass hier „zwei Aspekte von Menschenwürde ... aufeinanderprallen“, wie Naumann es beschreibt, schlichtweg unhaltbar.Im Übrigen können wir auch nicht der Argumentation folgen, dass ein Freispruch nicht die Realität deutscher Polizeireviere verändere. Polizisten leben wie alle Menschen in einem sozialen Umfeld, dass durch Werte und Überzeugungen geprägt ist. Dieses Wertebewusstsein verhält sich jedoch nicht statisch, sondern unterliegt den unterschiedlichsten Einflüssen. Ein Freispruch würde dieses Bewusstsein verändern, der Gedanke, dass in Extremfällen, so genannten „normativen Grenzsituationen“ Folter zulässig oder auch nur straffrei sei, kann sich festsetzen und wird über kurz oder lang Nachahmer finden. Hier gilt im Sinne aller, die sich für das absolute Folterverbot aussprechen: Wehret den Anfängen! Um so mehr freuen wir uns, dass Herr Klingst – wenn auch erst auf Seite sechs - Gelegenheit erhält, eine andere Meinung zu vertreten. Ein Kompliment für den Artikel!
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Müller
Beauftragter des Vorstandes der Gustav Heinemann-Initiative
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